THERAPIE

Die Diagnostik einer adulten AD(H)S erfordert aufgrund der häufig bestehenden komorbiden psychischen Erkrankungen einen hohen diagnostischen Aufwand. In unserer Praxis legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige, umfassende und differenzierte Abklärung. Diese umfasst neben einer ausführlichen Anamnese auch entwicklungspsychologische Aspekte, ggf. eine Fremdanamnese sowie standardisierte testpsychologische Untersuchungen mit modernen und wissenschaftlich fundierten Verfahren. Ziel ist es, zum Einen eine sichere diagnostische Einschätzung zu ermöglichen, zum Zweiten eine tragfähige Grundlage für das weitere therapeutische Angebot oder unterstützende Empfehlungen zu schaffen.

Im Rahmen der Testdiagnostik kommen umfangreiche und standardisierte Verfahren zum Einsatz, die eine differenzierte Beurteilung der ADHS-Symptomatik erlauben. Die Ergebnisse werden strukturiert ausgewertet und in eine nachvollziehbare Schweregradeinteilung (leicht, mittel, schwer) überführt. Auf dieser Basis erhalten Patient:innen individualisierte Empfehlungen, die sich konkret an den persönlichen Testergebnissen, der Lebenssituation und dem funktionellen Beeinträchtigungsgrad orientieren. Diese können unter anderem Hinweise zu psychoedukativen Maßnahmen, psychotherapeutischen Angeboten, Coaching, arbeits- oder alltagsbezogenen Anpassungen sowie - sofern indiziert - zur weiteren ärztlichen Abklärung im Hinblick auf eine medikamentöse Therapie umfassen.

Die Diagnostik erfolgt in der Regel an zwei Terminen und beinhaltet die Anamnese, die testpsychologische Untersuchung sowie die Auswertung und Befunderstellung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Diagnostik-Terminen keine Therapie darstellt. Eine fundierte und sorgfältige Diagnostik bildet jedoch die wesentliche Grundlage für ein individuell abgestimmtes Behandlungsangebot.

Für die eingesetzten modernen Testverfahren existieren aktuell keine gültigen GOP/ GOÄ spezifischen Abrechnungsziffern. Daher wird die Ziffer 857 als Analogziffer verwendet und der Faktor an den Umfang der erbrachten Leistungen angepasst. Die Kosten für eine vollständige Diagnostik belaufen sich auf etwas 530,00 Euro. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Die Erstattung durch die private Krankenversicherungen oder andere Erstattungsstellen kann ggf. nur teilweise erfolgen und ist nicht im vollem Umfang gewährleistet. Bitte besprechen Sie dies im Vorweg mit dem für Sie zuständigen Kostenträger. Eine entsprechende Honorarvereinbarung können Sie bei uns per Mail unter info@hamburg-privatpraxis.de anfragen.

In einzelnen Fällen können die Testergebnisse eine weiterführende differentialdiagnostische Abklärung, beispielsweise durch eine psychiatrische oder andere ärztliche Fachrichtung, erforderlich machen. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht empfehlen wir insbesondere externen Patient:innen, die Ergebnisse zusätzlich mit bereits bekannten ärztlichen oder therapeutischen Behandler:innen zu besprechen.

Supervision und Selbsterfahrung



Maren Lammers













    Andrea Burmester

SUPERVISION

Supervision ist ein wichtiger Bestandteil der Therapieausbildung und gesetzlich verpflichtend für Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen von Therapieausbildungen. Vom jeweiligen Bundesland werden Supervisor:innen anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Rahmen der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit dient dieses Instrument zur qualifizierten und konstruktiven Bewältigung beruflicher Fragestellungen. Dabei können unter Anleitung, z. B. Probleme, Konflikte, Arbeitsbedingungen, Perspektivenfindung, Effizienz- und Kompetenzsteigerung, Veränderungsprozesse oder der Umgang mit Patient:nnen Reflexionsthemen sein.

Gegenstand von Supervision kann aber auch die Reflexion von Arbeitsprozessen, beruflichem Handeln und Interaktionen mit Kolleg:innen oder Vorgesetzt:innen mit dem Ziel einer besseren Professionalisierung sein. Somit ist Supervision auch als ein Instrument der Qualitätssicherung anzusehen, welches die Verbesserung des Arbeitsklimas, die Förderung von Ressourcen, die Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen, die Erarbeitung von beruflichen Zielen oder auch die Verbesserung der sozialen Kompetenz als Ziel hat.

Das Supervisionsangebot richtet sich sowohl an alle niedergelassenen oder angestellten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut:innen als auch an alle Diplompsycholog:innen und ärztlichen Kolleg:innen, die sich in der Verhaltenstherapie-Ausbildung befinden.

SELBSTERFAHRUNG

Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes sind für Ausbildungsteilnehmer:innen an der Verhaltenstherapieausbildung mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung vorgeschrieben. Oft bieten die Ausbildungsinstitute Selbsterfahrungsgruppen für die werdenden Therapeut:innen an, in denen ein großer Teil der Stunden absolviert wird. Ergänzend können Einzelselbsterfahrungen aber auch bei zugelassenen Therapeut:innen in Anspruch genommen werden.

Mein Selbsterfahrungsangebot richtet sich in erster Linie an die Ausbildungsteilnehmer:innen des kooperierenden Aus- und Weiterbildungsinstituts für Moderne Verhaltenstherapie (MoVA) in Hamburg.

Approbierte Kolleg:innen sind ebenso herzlich willkommen, da auch im Rahmen der eigenen Tätigkeit und Verantwortung Selbsterfahrungsthemen relevant werden (können).