Ab 2025 wird die elektronische Patient:innenakte (kurz ePa) eingeführt. Diese ist für Privatpraxen bisher nicht verpflichtend.


Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend bei Nutzung dieser ganz aktiv darauf zu achten, welche Daten Sie wirklich frei geben wollen.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer.