Die Diagnostik einer adulten AD(H)S erfordert aufgrund der häufig bestehenden komorbiden psychischen Erkrankungen einen hohen diagnostischen Aufwand. In unserer Praxis legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige, umfassende und differenzierte Abklärung. Diese umfasst neben einer ausführlichen Anamnese auch entwicklungspsychologische Aspekte, ggf. eine Fremdanamnese sowie standardisierte testpsychologische Untersuchungen mit modernen und wissenschaftlich fundierten Verfahren. Ziel ist es, zum Einen eine sichere diagnostische Einschätzung zu ermöglichen, zum Zweiten eine tragfähige Grundlage für das weitere therapeutische Angebot oder unterstützende Empfehlungen zu schaffen.

Im Rahmen der Testdiagnostik kommen umfangreiche und standardisierte Verfahren zum Einsatz, die eine differenzierte Beurteilung der ADHS-Symptomatik erlauben. Die Ergebnisse werden strukturiert ausgewertet und in eine nachvollziehbare Schweregradeinteilung (leicht, mittel, schwer) überführt. Auf dieser Basis erhalten Patient:innen individualisierte Empfehlungen, die sich konkret an den persönlichen Testergebnissen, der Lebenssituation und dem funktionellen Beeinträchtigungsgrad orientieren. Diese können unter anderem Hinweise zu psychoedukativen Maßnahmen, psychotherapeutischen Angeboten, Coaching, arbeits- oder alltagsbezogenen Anpassungen sowie - sofern indiziert - zur weiteren ärztlichen Abklärung im Hinblick auf eine medikamentöse Therapie umfassen.

Die Diagnostik erfolgt in der Regel an zwei Terminen und beinhaltet die Anamnese, die testpsychologische Untersuchung sowie die Auswertung und Befunderstellung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Diagnostik-Terminen keine Therapie darstellt. Eine fundierte und sorgfältige Diagnostik bildet jedoch die wesentliche Grundlage für ein individuell abgestimmtes Behandlungsangebot.

Für die eingesetzten modernen Testverfahren existieren aktuell keine fültigen GOP/ GOÄ spezifischen Abrechnungsziffern. Daher wird die Ziffer 857 als Analogziffer verwendet und der Faktor an den Umfang der erbrachten Leistungen angepasst. Die Kosten für eine vollständige Diagnostik belaufen sich auf etwas 530,00 Euro. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Die Erstattung durch die private Krankenversicherungen oder andere Erstattungsstellen kann ggf. nur teilweise erfolgen und ist nicht im vollem Umfang gewährleistet. Bitte besprechen Sie dies im Vorweg mit dem für Sie zuständigen Kostenträger. Eine entsprechende Honorarvereinbarung können Sie bei uns per Mail unter info@hamburg-privatpraxis.de anfragen.

In einzelnen Fällen können die Testergebnisse eine weiterführende differentialdiagnostische Abklärung, beispielsweise durch eine psychiatrische oder andere ärztliche Fachrichtung, erforderlich machen. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht empfehlen wir insbesondere externen Patient:innen, die Ergebnisse zusätzlich mit bereits bekannten ärztlichen oder therapeutischen Behandler:innen zu besprechen.

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