Verlauf/Dauer
Der Therapieverlauf im Rahmen einer Verhaltenstherapie gestaltet sich während der meisten Behandlungen wie folgt und ist hier nur in kurzen Stichworten aufgelistet:
1. Erstkontakt über das Telefon oder per Email -> Terminvereinbarung 2. 5 probatorische Sitzungen: Ausblick auf den möglichen Inhalt der Sitzungen: Erstgespräch (siehe Wissenswertes zum Erstgespräch); eine Sitzung zur Biographie - dabei ist die überblicksartige Schilderung der eigenen Biographie wichtiger als genaue Daten; Abklärung der zugrundeliegenden Erkrankung (Diagnostik); Ableiten von möglichen Ziele, manchmal können bereits Therapiemethoden vorgeschlagen und gemeinsam besprochen werden; Zeitplanung sowie das Besprechen notwendiger Investitionen an Zeit und Aufwand 3. Therapieanfangsphase über 2-10 Sitzungen: Aufbau eines vertiefenden Verständnisses (Warum/wieso mache/fühle ich was wann?), Förderung von Therapie- und Änderungsmotivation, Verbesserung der therapeutischen Beziehung
4. Zentrale Arbeitsphase: In dieser Phase gilt es den realistisch gesteckten Zielen näher zu kommen, Neues auszuprobieren und zu trainieren, die Veränderungen nachzubesprechen und mögliche Nebenwirkungen abzuwägen. 5. Beendigungsphase: Das Ende der Therapie naht und meist weiß ein Klient/Patient bereits was zu tun ist. Ein Notfallkoffer für und zur Verhinderung von Rückfällen wird gepackt und manchmal Therapieziele, die noch nicht bearbei tet werden konnten/sind besprochen. Oft finden die Kontakte mit größeren Zeitabständen statt. Natürlich ist jede Therapie individuell und daher kann sich der Verlauf einer Behandlung auch ganz anders gestalten.
Therapiedauer Die Dauer einer Behandlung ist von mehreren Bedingungen abhängig, z.B. Welche Erkrankung liegt zugrunde? Wie lange besteht die Erkrankung bereits? Gibt es zusätzlich Erkrankungen - auch körperliche? Wie viel Veränderung ist in welcher Zeit möglich? usw. Um möglichst genaue Angaben über die Behandlungsdauer machen zu können, ist ein gemeinsames Erstgespräch notwendig. Grundsätzlich kann man anfangs bereits folgende Aufteilung bei einem wöchentlichen Rhythmus unterscheiden: - Kurzzeittherapie: 25 Stunden (ca. 9 Monate Dauer) - Langzeittherapie: 45 Stunden (ca. 15 Monate Dauer) - Verlängerungen sind möglich: meist für 15 weitere Sitzungen, d.h. auf 60 und in besonderen Fällen kann um zusätzliche 20 Sitzungen auf gesamt 80 Stunden verlängert werden
- In der gesetzlichen Kassenversorgung liegt die Grenze für eine Verhaltenstherapie bei 80 Stunden - In seltenen aber begründeten Ausnahmefällen werden im Einzelfall auch 100 Stunden bewilligt Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es oft jeweilige Sonderregelungen, z.B. 20 (oder 30) Sitzungen pro Kalenderjahr. Diese ergeben sich aus dem vereinbarten Tarif und sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen.